GEMA-Gebühr
Johannes Mahlich
Letztes Update: vor einem Jahr
In Deutschland wird für alle digitalen Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten oder CD-Rohlinge eine pauschale Gebühr, auch Urheberrechtsabgabe oder GEMA-Gebühr genannt, erhoben.
Diese Pauschale gilt für alle technischen Geräte, mit deren Hilfe urheberrechtlich geschützte Güter und Waren vervielfältigt werden könnten. Diese pauschale Abgabe ersetzt die Bezahlung jedes einzelnen Kopiervorgangs durch eine pauschale Abgabe, ohne jedoch die Nutzung der Kopie zu legalisieren.
GEMA Gebühren für USB-Sticks ab 01.01.2020