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GEMA-Gebühr

Vor über einem Monat aktualisiert

In Deutschland wird für digitale Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten oder CD-Rohlinge eine pauschale Gebühr erhoben.

Diese Gebühr wird auch Urheberrechtsabgabe oder GEMA-Gebühr genannt.

Sie gilt für alle Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden könnten.

❗Die Pauschale ersetzt die Bezahlung für jeden einzelnen Kopiervorgang, legalisiert aber nicht die Nutzung der Kopie.

GEMA Gebühren für USB-Sticks ab 01.01.2020

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