In Deutschland wird für digitale Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten, Festplatten oder CD-Rohlinge eine pauschale Gebühr erhoben.
Diese Gebühr wird auch Urheberrechtsabgabe oder GEMA-Gebühr genannt.
Sie gilt für alle Geräte, mit denen urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden könnten.
❗Die Pauschale ersetzt die Bezahlung für jeden einzelnen Kopiervorgang, legalisiert aber nicht die Nutzung der Kopie.
GEMA Gebühren für USB-Sticks ab 01.01.2020